Echt. Sicher. Sein.


Versicherungsvertragsrecht

10.04.2025
8:30–17:30 Uhr
WIFI Steiermark

Erfahren Sie alles über die relevanten Bestimmungen nach dem VersVG für Versicherungs­agenten, unter anderem: Begriff des Versicherungsagenten nach dem VersVG – Darstellung der unterschiedlichen Kompetenzen/Befugnisse von Vermittlungsagent zu Versicherungsmakler, Abschlussagent, Anscheinsagent; Besonderheiten beim Abschluss des Versicherungsvertrages – Grundlagen: Konsens-Dissens, Bindungsdauer des Versicherungsnehmers, Billigungsklausel, Vorläufige Deckungszusage, Aufklärungs- und Informationspflichten; Obliegenheiten bei aufrechtem Vertragsverhältnis – Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers, Gewillkürte, Anzeige- und Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers im Versicherungsfall, Schadenverhütung/Schadenminderungspflicht; sowie Ausgewählte Haftungsfälle von Versicherungsagenten aus der Praxis.

Referent: RA Dr. Daniel Prisching, Rechtsanwalt
Anrechnung: Modul 1 (7,5 Stunden)

Kursbuchung über meine-Weiterbildung.at

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