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Aktuelles

12.06.2023

Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Behörden kontrollieren

Illustration: Anna Schoiswohl

Die Behörde kontrolliert die Einhaltung der Sorgfaltspflichten bei Versicherungsvermittlern. Aus Anlass einer aktuellen behördlichen Kontrolle empfehlen wir unseren Mitgliedern die Überprüfung der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten im Rahmen der Geldwäsche- und Terrorismusprävention.

Die Geldwäsche-Verpflichtungen gelten nur für Agenten, die iSv. § 365m1 Z4 GewO Lebensversicherungen oder andere Produkte mit Anlagezweck vermitteln, konkurrierende Versicherungsprodukte anbieten, Prämien entgegennehmen und nicht nebengewerblich oder in Nebentätigkeit vermitteln.

Alle Informationen zum Thema Geldwäsche, Rechtsgrundlagen und einen Online-Ratgeber finden Sie auf der Homepage des Bundesgremiums der Versicherungsagenten: http://www.wko.at/.../geldwaesche-terrorismusfinanzierung...

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