07.05.2024
Update zur Energiekostenpauschale
Bundesgremium kommt Ziel einen Schritt näher.
Das Bundesgremium der Versicherungsagenten hatte berichtete, dass es sich in den letzten Monaten für eine Änderung der Vorgehensweise bei Förderanträgen zur Energiekostenpauschale eingesetzt hatte.
Wir sind dem Ziel einen Schritt näher gekommen, indem die Änderung des UnternehmensEnergiekostenzuschussgesetz (UEZG) nun kundgemacht wurde (siehe Kundmachung), nachdem es am 20. März 2024 im Nationalrat beschlossen wurde. Damit können Versicherungsagenten, die aufgrund ihrer steuerlichen Stellung (Umsatzsteuerbefreiung) nicht in den Genuss der Förderungen gekommen sind, nunmehr für das Jahr 2022 und 2023 eine Förderung beantragen.
Nun sind nur noch die Änderungen der entsprechenden Richtlinien erforderlich. Sobald die Richtlinien bekannt gemacht werden, werden wir selbstverständlich darüber informieren.