02.05.2023
Überblick Energiekostenzuschüsse
Illustration: Anna Schoiswohl
Die Bundesregierung setzt verschiedene Maßnahmen, um den hohen Energiekosten entgegenzuwirken. Dazu zählen auch Energiekostenzuschüsse für unterschiedliche Zeiträume. Um den Überblick über diese Zuschüsse nicht zu verlieren, haben wir eine Übersicht erstellt, die Ihnen bei der Voranmeldung und Antragstellung helfen soll.
Energiekostenzuschüsse für unterschiedliche Zeiträume
Die Richtlinie für den Energiekostenzuschuss 1 (Förderzeitraum: Februar – September 2022) und EKZ-Verlängerung (Förderzeitraum: Oktober – Dezember 2022) wurden schon auf der aws-Homepage veröffentlicht: https://bit.ly/aws-energie
Energiekostenpauschale für EPUs und Kleinstunternehmen
Als Unterstützungsmaßnahme für Ein-Personen-Unternehmen (EPUs) und Kleinstunternehme ist das Pauschalfördermodell für Energiekosten geplant. EPUs machen mehr als die Hälfte aller Unternehmen in Österreich aus und sind eine tragende Säule der österreichischen Wirtschaft. Die Versicherungsagenten sind ein äußerst relevanter Teil dieser tragenden Säule. Die Eckpunkte der Energiekostenpauschale lauten wie folgt:
- Gefördert werden sollen EPUs und Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 10.000 und 400.000 EUR
- Die Höhe der Förderung liegt je nach Branche und Jahresumsatz zwischen 110 und 2.475 EUR zwischen 10.000 und 400.000 EUR
- Der förderungsfähige Zeitraum beginnt mit 1.2.2022 und endet mit 31.12.2022 zwischen 10.000 und 400.000 EUR
- Es kann zwischen drei Förderperioden gewählt werden.
Voraussichtlich ab Mai kann die Energiekostenpauschale online über das Unternehmensserviceportal (USP) beantragt werden. Seit 17.4.2023 sind alle Informationen online abrufbar - inklusive Selbst-Check, damit Unternehmer überprüfen können, ob sie die Voraussetzungen für eine Einreichung erfüllen.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.energiekostenpauschale.at