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Aktuelles

01.07.2022

Sustainable Finance für Versicherungsagenten

Neue gesetzliche Anforderungen ab 2. August 2022

👉 kostenloses Webinar des Bundesgremiums

👉 11.07.2022, 14.00-15.30 Uhr

👉 Anmeldefrist: 11.07.2022

👉 Anmeldung: www.meine-weiterbildung.at/kurs/c1311993

👉 IDD-wirksam

Ab 2. August 2022 müssen Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten zwingend Informationen über die Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden erfragen und diese dann bei der vorzunehmenden Eignungsbeurteilung berücksichtigen.

Bei Bestandskunden muss die bestehende Eignungsbeurteilung bei der nächsten regelmäßigen Aktualisierung an die Nachhaltigkeitspräferenzen angepasst werden. Der europäische Gesetzgeber hat mit der Taxonomie- und der Offenlegungs-Verordnung sowie der Änderung der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2359 den Rechtsrahmen dafür geschaffen.

Offenlegungs-Verordnung:

Durch die Offenlegungs-Verordnung (z.B. auf der Homepage) sind Versicherungsagenten betroffen, die mehr als 2 Beschäftigte haben (Angestellte, keine Subagenten gemeint). Nähere Informationen zu der Offenlegungs-Verordnung und Mustertexte finden Sie auf der Homepage der Versicherungsagenten.

Mag. Markus Kajaba (Kanzlei Fellner, Wratzfeld & Partner GmbH) zeigt in seinem Vortrag auf, welche Verpflichtungen für Versicherungsagenten zu den Nachhaltigkeitspräferenzen in der Beratungstätigkeit damit bestehen.

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