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Aktuelles

06.06.2023

Steuerliche Entlastungen 2023 – Teil 6

Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter

Illustration: Anna Schoiswohl

Die betragliche Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde von EUR 800 auf EUR 1.000 angehoben. Die Anhebung gilt im betrieblichen Bereich erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen.

Diese Anhebung der Grenze auf EUR 1.000 macht Investitionen gerade auch für kleinere Unternehmen attraktiver – und bedeutet eine zusätzliche Verwaltungsvereinfachung.

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