19.04.2023
Steuerliche Entlastungen 2023 – Teil 4
Erhöhung der Kleinunternehmergrenze
Mit der Erhöhung auf 35.000 Euro pro Jahr können noch mehr Kleinunternehmer von dieser Verwaltungsvereinfachung profitieren. Ab der Veranlagung 2020 können Kleinunternehmer zudem im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ihren Gewinn pauschal ermitteln.
Weitere Infos zur Kleinunternehmer-Regelung finden Sie in der Kleinunternehmerregelung der WKO.