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Aktuelles

19.04.2023

Steuerliche Entlastungen 2023 – Teil 4

Erhöhung der Kleinunternehmergrenze

Mit der Erhöhung auf 35.000 Euro pro Jahr können noch mehr Kleinunternehmer von dieser Verwaltungsvereinfachung profitieren. Ab der Veranlagung 2020 können Kleinunternehmer zudem im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ihren Gewinn pauschal ermitteln.

Weitere Infos zur Kleinunternehmer-Regelung finden Sie in der Kleinunternehmerregelung der WKO.

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