21.03.2023
Steuerliche Entlastungen 2023 – Teil 3
Senkung der Lohnnebenkosten
Per 1.1.2023 wurden in einem ersten Schritt der Dienstgeberanteil am Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) und 0,2 %, sowie die Beiträge zur Unfallversicherung um 0,1 % gesenkt. Ab dem Kalenderjahr 2025 sinkt der DB auf 3,7 %. Es kann jedoch bereits in den Jahren 2023 und 2024 eine Senkung auf 3,7 % vorgenommen werden, wenn es eine lohngestaltende Vorschrift vorsieht oder dies innerbetrieblich einseitig und formlos festgelegt wird.
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