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06.02.2023

Steuerliche Entlastungen 2023 – Teil 1

Einkommensteuer & kalte Progression

Illustration: Anna Schoiswohl

Drei Viertel aller Versicherungsagenten sind als Einzelunternehmer einkommensteuerpflichtig. Nach den Senkungen in den niedrigeren Steuerklassen fällt Mitte 2023 der Steuersatz für Einkommensteile über 31.000 bis 60.000 Euro von 42 % auf 40 %. Gleichzeitig werden die Einkommensteuerstufen nun zum Großteil automatisch an die Inflation angepasst. Die schleichende Höherbesteuerung durch die Teuerung wird abgeschafft.

>> Hier weiterlesen im Teil 2 der steuerlichen Entlastungen 2023

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