04.12.2023
Neuer ORF-Beitrag: auch Unternehmen sind betroffen, EPU sind ausgenommen
Ab 1. Jänner 2024 sind kommunalsteuerpflichtige Unternehmen verpflichtet, einen ORFBeitrag zu bezahlen. Die Höhe dieses Beitrags richtet sich nach der Summe der Arbeitslöhne und danach, ob Landesabgaben zu entrichten sind.
Nur noch bis Jahresende gibt es die sog GIS-Gebühr, die immer dann fällig wird, wenn an einem Standort ein empfangsbereites TV- oder Radiogerät betrieben wird. Ab 1. Jänner 2024 weicht diese geräteabhängige Gebühr dem neuen ORF-Beitrag, der geräteunabhängig anfällt und alle Hauptwohnsitz-Adressen jeweils einmal zur Beitragsleistung verpflichtet. Nebenwohnsitze sind von der Beitragspflicht ausgenommen, aktuelle Rundfunkgebührenbefreiungen gelten weiter.
Der Beitrag wird 15,30 Euro monatlich ausmachen - in einzelnen Bundesländern [nach heutigem Stand B, K, St, T] kommt eine Landesabgabe hinzu, die diesen Beitrag entsprechend erhöht. Neben privaten Einzelpersonen müssen auch alle kommunalsteuerpflichten Unternehmen - also alle Betriebe, die Mitarbeiter beschäftigen – einen ORF-Beitrag leisten. Ausschlaggebend für die Höhe des jeweils fälligen Beitrags ist die Summe der Arbeitslöhne je Gemeinde und Jahr.
Auf Basis der vom Finanzministerium übermittelten Daten der Kommunalsteuererklärungen wird errechnet, wie viele ORF-Beiträge zu zahlen sind:
- bis 1,6 Mio. Euro: 1 Beitrag
- bis 3 Mio. Euro: 2 Beiträge
- bis 10 Mio. Euro: 7 Beiträge
- bis 50 Mio. Euro: 10 Beiträge
- bis 90 Mio. Euro: 20 Beiträge
- mehr als 90 Mio. Euro: 50 Beiträge
- Ein-Personen-Unternehmen (EPU) unterliegen als Betriebe nicht der Beitragspflicht, werden aber häufig als Privatpersonen beitragspflichtig sein, wenn sie ihren Hauptwohnsitz an derselben Adresse haben wie ihr Unternehmen.
Ab kommendem Jahr werden keine Vorschreibungen von der GIS Gebühren Info Service GmbH versendet. Diese Aufgabe übernimmt dann die ORF-Beitrags Service GmbH, die ab April 2024 die ersten Vorschreibungen versenden wird.
Beitragszahler aus dem betrieblichen Bereich (Firmenteilnehmer) werden von der GIS automatisch per 31.12.2023 abgemeldet. Sollte man als Unternehmer dennoch von der ORFBeitrags Service GmbH eine Vorschreibung für Jänner 2024 erhalten, so sollte man unter www.obs.at mit der OBS ab Jänner in Kontakt treten.
Wichtig! Bei Zahlungsaufforderungen sollte immer genau auf den Absender geachtet werden! Es besteht hier Gefahr von Trittbrettfahrern mit betrügerischer Absicht. Weitere Infos gibt es unter www.gis.at