03.06.2024
Neue Regeln für mehr Cybersicherheit in der EU
Mit der neuen Cybersicherheitsgesetzgebung NIS2 werden für viele Unternehmen bestimmter Sektoren verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen gelten.
Die Einstufung einer Einrichtung als „mittleres Unternehmen“ oder als „großes Unternehmen“ richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter, dem Jahresumsatz und der Jahresbilanzsumme. Kleine Unternehmen, d.h. Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter:innen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 10 Mio. Euro beläuft, fallen nicht unter NIS2.
Detaillierte Infos zu diesem Thema finden Sie hier:
www.wko.at/it-sicherheit/nis2-uebersicht