25.09.2023
Nachtrag Energiekostenpauschale
Bis Ende November haben EPUs und Kleinstunternehmen noch die Möglichkeit, eine Energiekostenpauschale zu beantragen. In letzter Zeit mehren sich leider die Anfragen von Versicherungsagenturen, deren Anträge abgelehnt wurden.
Der Grund für die Ablehung? Formale Probleme aufgrund von Umsatzsteuerbefreiung oder fehlender Umsatzsteuervoranmeldung. Dabei sind Versicherungsvermittler von der Umsatzsteuer befreit.
Der Vorschlag: Die Förderstelle soll automatisch auf die Kennzahlen der Einkommenssteuererklärung (9040 und 9050) zurückgreifen, wenn eine Umsatzsteuerbefreiung oder keine Umsatzsteuervoranmeldung vorliegt. Das könnte allen Antragstellern aus der Versicherungsvermittlungsbranche helfen, einen fairen Zugang zu den Fördermitteln zu erhalten.
Derzeit erfordert die Lösung eine Anpassung der Richtlinie oder eine Weisung des BMAW an die Förderstelle FFG. Die Wirtschaftskammer Österreich arbeitet hart an einer Lösung.
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