18.03.2024
Kontrolle der Beratungsprotokolle
Gewerbebehörden prüfen vermehrt auch die Inhalte von Beratungsprotokollen.
In der Welt der Versicherungen wird die Bedeutung von Beratungsgesprächen und den entsprechenden Beratungsprotokollen immer entscheidender. Das Bundesgremium möchte darauf aufmerksam machen, dass die Gewerbebehörden bei Prüfungen ihre Aufmerksamkeit auch auf Beratungsprotokolle richten und Verstöße zu Verwaltungsstrafen führen können.
Beratungsprotokolle spielen eine zentrale Rolle und dokumentieren im Detail die Inhalte von Beratungsgesprächen zwischen Versicherungsagenten und Versicherungsnehmern. Sie dienen zur rechtlichen Absicherung und als wesentliches Beweismittel, dass der Versicherungsagent 2 seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen ist und den Kunden umfassend beraten hat.
Das Bundesgremium wurde darüber informiert, dass in letzter Zeit häufiger Beratungsprotokolle im Detail kontrolliert werden und bei nicht ausreichender Dokumentation Verwaltungsstrafen verhängt werden. Aus gegebenem Anlass legen wir daher unseren Mitgliedern nahe, vermehrt auf den Inhalt der Beratungsprotokolle zu achten sowie ausreichende Dokumentationen vorzunehmen, um unnötige Verwaltungsstrafe zu vermeiden.