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16.12.2022

Energiekostenzuschuss

Neue Nachfrist!

Illustration: Anna Schoiswohl

Für Unternehmen, die sich nicht für den Energiekostenzuschuss vorangemeldet haben, gibt es nun die Möglichkeit, dies innerhalb der Nachfrist von 16. bis 20. Jänner 2023 noch zu tun.

Durch den hartnäckigen Einsatz Ihrer Interessenvertretung der Versicherungsagenten konnte ja erreicht werden, dass Versicherungsvermittler aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie nicht - wie ursprünglich geplant - ausgeschlossen sind.

Weitere Infos: http://www.wko.at/.../energie-energiekostenzuschuss...

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