09.08.2023
Energiekostenpauschale für EPU und Kleinstunternehmen
Die Bundesregierung hat als Unterstützungsmaßnahme für Ein-Personen Unternehmen (EPU) und Kleinstunternehmen ein Pauschalfördermodell für Energiekosten eingeführt.
EPU machen mehr als die Hälfte aller Unternehmen in Österreich aus und sind eine tragende Säule der österreichischen Wirtschaft. Die Versicherungsagenten sind ein äußerst relevanter Teil dieser tragenden Säule. Denn von den rund 8.000 aktiven Versicherungsagenten in Österreich sind 74,3 % EPU und ein Großteil der Gesamtunternehmen in der Branche hat einen Jahresumsatz unter EUR 400.000. Daher ist die Energiekostenpauschale äußerst relevant für uns Versicherungsagenten.
Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:
- Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Jahresumsatz im Kalenderjahr 2022 mindestens EUR 10.000 und höchstens EUR 400.000 beträgt. Unternehmen über EUR 400.000 Umsatz können den EKZ I und EKZ I Verlängerung im Jahr 2022 sowie im Jahr 2023 den EKZ II beantragen.
- Ein Nachweis der Energieintensität ist nicht erforderlich.
- Die Förderhöhe für die Versicherungsagenten beträgt abhängig von der Umsatzhöhe für den Zeitraum
Alle Infos, den Förderungs-Selfcheck und Hinweise zur Antragstellung finden Sie unter www.energiekostenpauschale.at.