20.06.2024
Energiekostenpauschale 2 - Antragsfenster eröffnet!
Anträge für die Energiekostenpauschale 2 für die Energiekosten des Jahres 2023 sind von 20. Juni 2024, 12:00 Uhr bis 8. August 2024, 12:00 Uhr möglich.
Bei der Energiekostenpauschale 2 (für das Jahr 2023) ist eine Voranmeldung keine Voraussetzung für die Beantragung.
Gefördert werden Unternehmen mit einem Mindestumsatz von EUR 10.000,-- und einem Höchstumsatz von EUR 400.000,--. Unternehmen mit unecht befreiten Umsätzen und Unternehmen mit weniger als 35.000 Euro konnten nicht in allen Fällen Zugang zu den Fördermitteln bei der Energiekostenpauschale 1 erlangen. Dieses Problem wurde nun bei der Energiekostenpauschale 2 behoben. Bei unecht umsatzsteuerbefreiten Unternehmen, wie dies bei Versicherungsagenten der Fall ist, wird bei der Energiekostenpauschale 2 auf Erträge zu bestimmten Kennzahlen in den Steuererklärungen abzustellen sein, die dem Kalenderjahr 2023 zugeordnet sind.
Die Zuschusshöhe der Energiekostenpauschale 2 wird durch Einordnung des Unternehmens in eine der branchenspezifischen Pauschalstufen ermittelt. Diese werden aus den Bereichen nach ÖNACE, den fünf Umsatzklassen und dem entsprechenden pauschalen Fördersatz gebildet. Die Zuschusshöhe beträgt für Versicherungsagenten somit auf das gesamte Jahr 2023 bezogen EUR 335,--.
Weiterführende Informationen sowie die entsprechende Richtlinie für die Energiekostenpauschale 2 finden Sie auf www.energiekostenpauschale.at.
Bild: Anna Jogna/Kommhaus,
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