27.07.2022
Ende für Corona-Quarantäne
Die von der Bundesregierung angekündigte Lockerung der Corona-Maßnahmen führt zu einem Ende der Corona-Quarantänepflicht ab 1. August 2022.
Echt. Sicher. Sein. Auch in herausfordernden Zeiten Illustration: Anna Schoiswohl
Wer sich nicht krank fühlt, kann demnach auch nach einem positiven Corona-Test das Haus verlassen, ist allerdings bestimmten Verkehrsbeschränkungen unterworfen. Dies bedeutet, dass eine FFP2-Maske getragen werden muss.
Ferner werden in der angekündigten Verordnung Ausnahmen und Betretungsverbote näher definiert:
👉 Künftig Verkehrsbeschränkung statt Quarantäne für 10 Tage - nach 5 Tagen ist ein Freitesten möglich
👉 Die telefonische Krankmeldung wird wieder eingeführt
👉 Arbeiten mit positivem Test ist künftig möglich, wenn eine Maske getragen wird - außer dort, wo das durchgehende Tragen einer Maske die Job-Ausübung defacto verunmöglicht
👉 Keine Beschränkungen gibt es, wenn am Arbeitsplatz nur aktuell infizierte Personen zusammentreffen - ausgenommen davon sind vulnerable Settings wie Krankenhäuser
👉 Risikogruppen müssen nicht am Arbeitsort tätig werden, wenn es dort keine geeignete Schutzeinrichtung gibt
👉 Die Verordnung zur Dienstfreistellung von Risikogruppen wird per 1. August wieder in gewohnter Form aktiviert - die Regelung wird vorerst bis Ende Oktober befristet
👉 Der Besuch von Gasthäusern etc. ist möglich, allerdings nur mit Maske - Konsumieren ist ausdrücklich nicht gestattet
Diese Beschränkungen gelten bereits bei einem positiven Antigentest, fallen aber, wenn dieser durch einen PCR-Test nicht bestätigt wird. Ohnehin gelten die Verkehrsbeschränkungen maximal zehn Tage, nach fünf Tagen kann man sich freitesten.
Wichtig: Bis zur Veröffentlichung der Verordnung können sich noch Änderungen ergeben. Sobald die Kundmachung erfolgt ist, werden die FAQ auf wko.at/corona aktualisiert.