27.05.2024
Echt. Sicher. Sein bei Geldwäsche & goAML
Aufgrund aktueller Anfragen erinnern wir einmal mehr an die Geldwäschemeldeplattform goAML.
Nach strikter Auslegung des Gesetzeswortlautes wäre ein Mehrfachagent, der keine Lebensversicherungen oder Produkte mit Anlagezweck vermittelt, von den Geldwäschebestimmungen ausgenommen. Der GISA-Eintrag von Mehrfachagenten umfasst in der Regel jedoch auch die Vermittlung von Lebensversicherungen und oft wird damit auch im Internet beworben. Mehrfachagenten hätten daher die Befugnis, Lebensversicherungen etc. zu vermitteln, auch wenn dies in der Praxis nicht immer der Fall ist.
Aus heutiger Sicher empfehlen wir daher allen Versicherungsagenten, die gemäß GISA-Eintragung Lebensversicherungen vermitteln könnten, eine Registrierung auf der Meldeplattform goAML vorzunehmen, auch wenn sie in der Praxis keine Lebensversicherungen bzw. Produkte mit Anlagezweck vermitteln. Nur bei einer vorsorglichen Registrierung auf goAML wird bei Verdachtsfällen eine unverzügliche Meldung möglich sein.
Wir möchten darauf hinweisen, dass unter Verdachtsfälle auch Versuche von Phishing subsumiert werden können, sodass auch diese Fälle zu melden sind.
Einen Leitfaden zu den Melde- und Sorgfaltspflichten sowie eine Anleitung zur Registrierung auf der Meldeplattform goAML finden Sie hier: https://www.bundeskriminalamt.at/308/start.aspx