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10.03.2023

ACHTUNG bei der Verwendung geschützter Firmenwortlaute und Unternehmensbezeichnungen

Foto: Bundesgremialobmann KommR Horst Grandits, (c) BG Versicherungsagenten

Laut aktueller Info der Finanzmarktaufsicht (FMA) scheinen im GISA-Register geschützte Firmenwortlaute bzw. Unternehmensbezeichnungen auf, die nicht ohne weiteres verwendet werden dürfen. Konkret dürfen nach § 287 VAG 2016 die Bezeichnungen „Versicherung“, „Versicherer“ und „Assekuranz“, jede Übersetzung in einer anderen Sprache und darüber hinauseine Bezeichnung, in der eines dieser Wörter enthalten ist, grundsätzlich nur Versicherungsunternehmen führen.

Der FMA zufolge ist Versicherungsvermittlern daher z.B. die Führung folgender Firmenwortlaute bzw. Unternehmensbezeichnungen nicht erlaubt:

wenn nicht gleichzeitig der Zusatz „-agent“ (oder sinngleiche Übersetzungen wie "insurance agency“) darin aufscheinen. Erlaubt sind demnach z.B. die Bezeichnungen „Versicherungsagenturdienst“.

Die FMA weist ausdrücklich darauf hin, dass dabei Verwaltungsstrafen von bis zu € 60.000,-- drohen und rät daher ausdrücklich, betroffene Firmenwortlaute bzw. Unternehmensbezeichnungen möglichst rasch zu korrigieren. Wir empfehlen auf jeden Fall Firmenwortlaute bzw. Unternehmensbezeichnungen einer kritischen Prüfung (ggf. unter Einbeziehung rechtsfreundlicher Unterstützung) zu unterziehen.

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